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Vorbereitung auf das Praxismodul

Praxisausbildungsstellen ausschreiben

Praxisorganisationen können freie Praxisausbildungsstellen über die Stellenplattform der FHNW ausschreiben.

Die Stellen werden jeweils zu folgenden Zeitpunkten für Studierende veröffentlicht:

  • Anfang Dezember für das folgende Herbstsemester
  • Anfang Juni für das folgende Frühlingssemester

Praxisorganisationen und Praxisausbildende, die eine Stelle ausschreiben möchten, füllen das Formular Offene Ausbildungsplätze aus und senden dies an Noëmi Noth-Erzberger.

Studierende können Praxisausbildungsstellen auch eigeninitiativ bei Praxisorganisationen anfragen. Ist die Organisation oder die vorgesehene Praxisausbildungsperson noch nicht durch die HSA FHNW anerkannt, muss ein Anerkennungsverfahren wie hier beschrieben eingeleitet werden.

Praxisausbildungsstelle bestätigen

Sobald der Bewerbungsprozess positiv verlaufen ist, reichen die Studierenden der Studienform Vollzeit/Teilzeit die Bestätigung Praxisausbildungsstelle ein. Die Studierenden der Studienform Praxisbegleitend reichen die Zusicherung Ausbildungsplatz Praxisbegleitendes Studium bei der Hochschule ein.

Fristen für die Bestätigung der Praxisausbildungsstelle:

  • Start Praxismodul im Frühlingssemester: Einreichung bis 15. Januar desselben Jahres
  • Start Praxismodul im Herbstsemester: Einreichung bis 15. Juni desselben Jahres

Bestätigungen der Praxisausbildungsstellen, die nach der Frist eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. 

Ausbildungsvereinbarung

Die Ausbildungsvereinbarung wird vor dem Beginn des Praxismoduls zwischen der Praxisorganisation, der praxisausbildenden Person, den Studierenden und der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW abgeschlossen. In der Ausbildungsvereinbarung werden sowohl die relevanten Eckdaten (Dauer, definierte Praxisausbildende, Einsatzbereiche der Studierenden) als auch die unterschiedlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten aller Beteiligten aufgeführt. 

Folgend finden Sie Beispiele für die Ausbildungsvereinbarung:

Hinweis: Das Abschliessen eines Arbeitsvertrags zwischen der Praxisorganisation und den Studierenden erfolgt unabhängig von der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW. Dieser ist rechtlich der Ausbildungsvereinbarung vorgelagert. Das heisst, dass bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags auch die Ausbildungsvereinbarung aufgelöst wird (siehe auch Praxisausbildungsreglement). 

Gefässe zur Vorbereitung des Praxismoduls

Vor und zu Beginn des Praxismoduls stehen verschiedene Angebote zur Verfügung, um sich mit den Rahmenbedingungen und der Kompetenzentwicklung vertraut zu machen.

Einführung Kompetenzentwicklungsplanung (KEP)
Studierende besuchen zu Beginn des Praxismoduls eine halbtägige Einführung in die Kompetenzentwicklungsplanung. Die Teilnahme der Praxisausbildenden wird empfohlen. Gemeinsam lernen sie die Instrumente kennen, die sie während des Praxismoduls für die Planung und Reflexion der Kompetenzentwicklung nutzen.

Haben Sie Fragen zum Praxismodul?
Dann wenden Sie sich per Mail an praxisausbildung.sozialearbeit@fhnw.ch oder über die Sprechstunden bei uns.

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