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Änderungen Praxisausbildung

5. Dezember 2024

Erfahren Sie, was unverändert bleibt und welche Neuerungen der Bachelor-Studiengang ab Herbstsemester 2025/2026 für die Praxisausbildung mit sich bringt und informieren Sie sich über die wichtigsten Änderungen, gültigen Termine sowie Grundlagen.

Übersicht

Die Praxisausbildung beinhaltet auch im neuen Bachelor-Studiengang weiterhin zwei Praxismodule (insgesamt 42 ECTS) und kann in den Studienformen Vollzeit, Teilzeit und Praxisbegleitend absolviert werden. Die Neuerungen beziehen sich erstens auf neue Praxisausbildungsvarianten, zweitens auf Anpassungen bei der Begleitung (Gespräche) und drittens auf die Dauer der Praxisbegleitenden Studienform:

Für alle Studienformen: Studierende mit Studienstart ab HS24

Neu finden in jedem Praxismodul zwei Gespräche statt: Startgespräch in der Praxisorganisation und Bilanzierungsgespräch online.

Praxisbegleitende Studienform: Studierende mit Studienstart ab HS25

Jedes Praxismodul dauert neu 3 statt wie bisher 4 Semester. Die Dauer für beide Praxismodule in der Praxisbegleitenden Studienform beträgt demnach 6 Semester.

Für alle Studienformen: Praxismodule ab HS26/FS27 (gilt für alle Studierenden unabhängig vom Studienstart)

Die Praxismodule werden neu in drei Praxisausbildungsvarianten angeboten.

Ab Sommer 2025 finden spezifische Infoveranstaltungen zu den neuen Praxisausbildungsvarianten für die Praxismodule ab HS26 statt.

Anpassung studentischer Arbeitsverträge in der Praxisausbildung für die Kohorte HS 24 (Studienbegleitende Studienform)

Aufgrund der Einführung des neuen Curriculums per Herbstsemester 25 ergeben sich (bereits bekannte) strukturellen Änderungen der Praxisausbildung: Studierende der Kohorte HS 24 (Studienbegleitende Studienform) befinden sich in einem «Übergangsmodell» in dem das erste Praxismodul (BA 131), wie gewohnt vier Semester, das zweite Praxismodul (BA 132) jedoch nur noch 3 Semester dauert. Dies impliziert eine Anpassung der studentischen Arbeitsverträge. Unsere Empfehlung:

  1. Zeitliche Anpassung des Arbeitsvertrags auf das verkürzte Ende der Praxisausbildung (von insgesamt acht auf sieben Semester)
  2. Übernahmeangebot nach erfolgreich absolvierter Praxisausbildung (Studierende sind dann zwar noch nicht diplomiert, können aber unter bestimmten Bedingungen dennoch von den Praxisorganisationen angestellt bleiben)

Weitere Informationen

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