Studierende – Vorbereitung

Bevor Studierende in die Praxisausbildung starten, ist eine gezielte Vorbereitung erforderlich. Dazu gehören die Auseinandersetzung mit den formalen, organisatorischen und inhaltlichen Grundlagen sowie die Suche nach einem passenden Praxismodul. 

Die verbindlichen Informations- und Einführungsveranstaltungen vermitteln wichtiges Basiswissen und sorgen dafür, dass alle Beteiligten gut vorbereitet starten können. 

Dieses Kapitel bietet einen Überblick über die zentralen Vorbereitungsschritte, die Kriterien zur Auswahl einer Praxisausbildungsstelle und die nächsten Schritte nach dem Finden einer solchen Stelle.

Gefässe zur Vorbereitung der Praxisausbildung und Einschreibung 

Bevor die eigentliche Tätigkeit in der Praxis beginnt, stehen Studierende vor der Aufgabe, sich gezielt auf die Praxisausbildung vorzubereiten. Dazu gehört insbesondere die Auseinandersetzung mit den formalen, organisatorischen und inhaltlichen Grundlagen, um ein geeignetes Praxismodul zu finden und die Rahmenbedingungen der Praxisausbildung zu verstehen.

Darüber hinaus sind vor dem Start in der Praxis verschiedene Informations- und Einführungsveranstaltungen vorgesehen, die grundlegendes Wissen vermitteln und sicherstellen, dass alle Beteiligten gut vorbereitet und informiert in die Praxisausbildung starten können.

Dieses Kapitel zeigt zunächst auf, welche vorbereitenden Elemente für die Studierenden wichtig sind, erklärt den Ablauf und die Kriterien zur Suche eines passenden Praxismoduls und beschreibt schliesslich, welche nächsten Schritte nach dem Finden einer Praxisausbildungsstelle folgen.

Ausgangspunkt ist die persönliche Auseinandersetzung der Studierenden mit ihrer Lebenssituation, ihren vorhandenen Kompetenzen und ihren Entwicklungsperspektiven als angehende Professionelle der Sozialen Arbeit, insbesondere im Hinblick auf die Wahl einer passenden Praxisausbildungsstelle.

Eine kurze Erläuterung der vorbereitenden Gefässe findet sich auch im Video.

Studierenden stehen für den Austausch zu solchen Vorüberlegungen verschiedene Werkzeuge und Gefässe zur Verfügung:  

Im Rahmen der Einführungstage, welche jeweils im August stattfinden, haben die Studierenden die Möglichkeit, ihre Begleitpersonen des Mentoringsmoduls BA 5000 kennenzulernen. Das Co-Mentoring besteht aus einem Mentor:in mit Praxisperspektive, einer Mentor:in aus der Hochschule sowie einer Tutor:in, d.h. einer:einem Student:in höheren Semesters.  

Ein erstes persönliches Kennenlernen schafft die Grundlage für den gemeinsamen Prozess im Modul BA 5000 Mentoring. Während des Mentoringmoduls kann auch die Vorbereitung auf das Praxismodul thematisiert und gemeinsam bearbeitet werden.  

An den Einführungstagen im August findet ebenfalls eine Einführungsveranstaltung für die Mentor:innen statt. In dieser erhalten sie einen Überblick über die Praxisausbildung, die jeweiligen Studienformen und Praxisausbildungsvarianten ab Herbstsemester 2026 sowie über den strukturellen und inhaltlichen Begleitprozess innerhalb der Praxisausbildung. 

Das Online-Tutorial Praxisausbildung Konkret (Video folgt) vermittelt kompakt und verständlich alle relevanten Informationen rund um den Einstieg in die Praxisausbildung. Es unterstützt Studierende dabei, sich frühzeitig und gezielt auf die Planung und Organisation ihres Praxismoduls vorzubereiten, sowohl inhaltlich als auch organisatorisch. Im Video werden zentrale Themen behandelt: die Rahmenbedingungen der Praxisausbildung, Kriterien für geeignete Praxisstellen, Rollen und Aufgaben der Beteiligten, Zuständigkeiten von Fachhochschule und Praxisinstitutionen sowie wichtige Fristen und Anlaufstellen.  

Für Studierende im praxisbegleitenden Studium ist das Tutorial bereits vor Studienbeginn zentral. Für Vollzeit- und Teilzeitstudierende empfiehlt sich die Auseinandersetzung ab dem ersten Semester. 

Unabhängig vom Semester können die angebotenen Sprechstunden genutzt werden, um Fragen oder Unklarheiten rund um die Praxisausbildung zu klären. Diese sind für Studierende, Mentor:Innen und Praxisausbildende gleichermassen offen. Die Termine dazu werden hier veröffentlicht. 

Wir empfehlen, sich frühzeitig mit dem Praxisportal sowie der Wegleitung auseinanderzusetzen. Eine rechtzeitige Vorbereitung unterstützt nicht nur die inhaltliche Planung des Praxismoduls, sondern ermöglicht auch eine sinnvolle Integration in die Studienplanung und die persönliche Lebensgestaltung. 

Teil des Praxismoduls ist auch die halbtägige Veranstaltung zur Einführung der Kompetenzentwicklungsplanung: Zu dieser melden sich Studierende verbindlich zusammen mit ihren Praxisausbildenden (Teilnahme für Praxisausbildende empfohlen) zum Zeitpunkt der Modulanmeldung für einen Halbtag an. Ein Zeitpunkt kurz vor- oder während der Orientierungsphase im Praxismodul ist ideal (siehe Kapitel 4.2.1 in der Wegleitung). Via Vorbereitungsauftrag und im Austausch mit erfahrenen Mentor:innen und der Modulleitung der Praxisausbildung lernen die Teilnehmenden die Instrumente der Kompetenzentwicklung kennen und wenden diese ein erstes Mal an.

Praxisstelle finden – vielfältige Wege zum Praxismodulstart

Über die Stellenplattform der FHNW können verfügbare Stellen für die Praxisausbildung in einer Praxisorganisation eingesehen werden. Wir empfehlen Studierenden frühzeitig mit der Stellensuche zu beginnen. Die Praxisausbildungsstellen werden regelmässig ausgeschrieben: Auf anfangs Dezember werden die Stellen für das Herbstsemester des Folgejahres veröffentlicht. Auf anfangs Juni werden die Stellen für das Frühlingssemester des Folgejahres bekanntgegeben. Die Studierenden erhalten im Vorfeld eine E-Mail mit Informationen zum Veröffentlichungszeitpunkt der Stellen. Darüber hinaus haben die Studierenden die Möglichkeit, Stellenangebote anderer Hochschulen zwei Wochen nach der Ausschreibung einzusehen.  

Praxisorganisationen und Praxisausbildende, die eine Stelle ausschreiben möchten, wenden sich an: Noëmi Noth-Erzberger noemi.notherzberger@fhnw.ch   

Nach der vorgängigen Orientierung über die Stellenplattform der FHNW folgt in der Regel ein Bewerbungsverfahren bei der jeweiligen Praxisorganisation. Falls Unterstützung bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen benötigt wird, können sich Studierende an die Studierendenberatung wenden. Dort stehen spezifische Angebote zur Verfügung, die bei der Vorbereitung und Gestaltung der Bewerbung hilfreich sind. 

Hinweis «eingeschränkte Anerkennung»: Decken die Lernfelder in der Praxisorganisation nicht das gesamte Spektrum sozialarbeiterischer Tätigkeiten ab, besteht die Möglichkeit einer befristeten Praxisausbildung eines Praxismoduls (siehe auch Reglement über die Praxisausbildung).  

In diesen «eingeschränkten» Praxisorganisationen kann in den unterschiedlichen Studienformen maximal eines der beiden zu absolvierenden Praxismodule absolviert werden. Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, sich vor Beginn des jeweiligen Praxismoduls über diese Besonderheit zu informieren. In der Ausbildungsvereinbarung wird dies festgehalten. Mindestens ein Praxismodul im Bachelor Studium muss in einem «nicht spezialisierten» Feld der Sozialen Arbeit, d.h. in einer nicht eingeschränkt anerkannten Praxisorganisation stattfinden.

Studierende können bei Praxisorganisationen der Sozialen Arbeit eigeninitiativ Praxismodule initiieren. Ist eine Anerkennung als Praxisorganisation noch nicht erfolgt, besteht die Möglichkeit, das Anerkennungsverfahren zu initiieren. Ein vollständig abgeschlossenes Verfahren ist nicht Voraussetzung für den Beginn der Praxisausbildung, massgeblich ist, dass der Prozess in Gang gesetzt wird, um die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Das Anerkennungsverfahren benötigt jedoch Zeit und eine frühzeitige Organisation dessen durch die Studierenden ist unabdingbar.

Praxismodule der Praxisausbildung in Praxisorganisationen im In- oder Ausland können ausschliesslich in von der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW anerkannten Praxisorganisationen durch gleichfalls anerkannte Praxisausbildende stattfinden (siehe auch Reglement über die Praxisausbildung).  

Folgende Voraussetzungen müssen seitens der Praxisorganisationen erfüllt sein: Sie bieten Arbeitsschwerpunkte in einem für die Soziale Arbeit relevanten Tätigkeitsgebiet an (Einrichtungen des Sozial-, Erziehungs-, Bildungs-, Justiz- und Gesundheitswesens). 

Sie verfügen über ein ausreichendes von der FHNW akzeptiertes Ausbildungskonzept und über personelle, zeitliche und materielle Ressourcen, um die mit der Praxisausbildung verbundenen Zielsetzungen der Bachelor-Studierenden zu erreichen. Weiter bestimmen sie eine Fachperson, die die Funktion als Praxisausbildender:in übernimmt und über die geforderte methodisch-didaktische Zusatzqualifikation verfügt. 

Folgende Anforderungen müssen Praxisausbildende erfüllen: Sie verfügen über eine Ausbildung auf Tertiärstufe mit Abschluss in Sozialer Arbeit (Grundqualifikation) und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nach Studienabschluss. Sie verfügen oder absolvieren eine methodisch-didaktische Zusatzqualifikation: Diese wird in der Regel im Rahmen des Basiskurses Praxisausbildende in der Sozialen Arbeit erworben. Dieser wird Praxisausbildenden, die Studierende der FHNW ausbilden, unentgeltlich angeboten. 

Die Anerkennungsprozesse für Praxisorganisationen und Praxisausbildende im Ausland sind gesondert geregelt und erfolgen in Absprache mit dem International Office sowie der Modulleitung Praxisausbildung.  

Für weitere Informationen und zur Initiierung des Anerkennungsverfahrens informieren Sie sich über das Portal Praxisausbildung

Projekte für die Projektwerkstatt an der Hochschule können von der Hochschule, externen Praxisorganisationen oder Studierenden initiiert werden. Ideen für Projekte können unter Studierendenprojektportal | FHNW eingereicht werden. Diese Projektideen werden vom Projektbüro der HSA geprüft. Die Dozierenden in den Studierendenprojekten bereiten die Themen und Projektideen vor, damit sie von den Studierenden bearbeitet werden können.

Einschreiben Praxismodule

Das Einschreiben in ein Praxismodul unterscheidet sich nach Studienform: Für Studierende im praxisbegleitenden Studium ist das Einschreiben und der gegebenenfalls vorgelagerte Prozess der Anerkennung vor dem Studium abgeschlossen. 

Bei der Variante Praxisausbildung in einer Praxisorganisation im In- und Ausland schreiben sich Studierende für ein Praxismodul in einer spezifischen Praxisorganisation ein. Entweder finden sie eine ausgeschriebene Stelle auf der Stellenplattform der FHNW oder auf einer anderen Seite, wie z.B. dem Stellenportal von Sozialinfo. Studierende informieren sich in jedem Fall über den Status der Anerkennung der Praxisorganisation und der Praxisausbildenden. 

In der Variante Projektwerkstatt an der Hochschule schreiben sich Studierende zunächst für das Modul ein, danach entscheiden sie sich für ein konkretes Projekt.  

In der Freiform gibt es Einschreibeprozesse in die reguläre und erprobende Praxisphase.

Praxismodul wurde gefunden

Bei der Praxisausbildung in einer Praxisorganisation im In- und Ausland erfolgt nach der erfolgreichen Suche der geeigneten Praxisausbildungsstelle das Ausfüllen der „Bestätigung Praxisausbildungsstelle“. In diesem Formular sind alle wesentlichen Informationen zur Praxisausbildung anzugeben. Zudem müssen Studierende deklarieren, an welchen Wochentagen sie das jeweilige Begleitmodul Ausbildungssupervision wahrnehmen möchten und welche Kasuistik-Module sie besuchen.  

Die Bestätigung ist spätestens bis zum 15. Januar beziehungsweise 15. Juni per E-Mail an praxisausbildung.sozialearbeit@fhnw.ch einzureichen.  

Sollte sich eine Einreichung der «Bestätigung Praxisausbildungsstelle» nach den Fristen abzeichnen, sind die Studierenden dafür verantwortlich, ebenfalls begründet schriftlich per E-Mail an praxisausbildung.sozialearbeit@fhnw.ch anzufragen, ob eine spätere Einreichung möglich ist. 

Bestätigungen der Praxisausbildungsstellen, die nach dem 15. Januar und nach dem 15. Juni eingereicht werden, können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. 

Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Studierenden eine Rückmeldung, in der geprüft wird, ob alle formellen Angaben vollständig vorliegen. Gegebenenfalls werden weitere Rückfragen gestellt. Sobald alle erforderlichen Informationen vorliegen, wird die Ausbildungsvereinbarung erstellt. Diese muss anschliessend von der Modulleitung Praxisausbildung, der Praxisorganisation, der Praxisausbildenden sowie den Studierenden unterzeichnet werden. Muster für Ausbildungsvereinbarungen sind auf dem Portal Praxisausbildung einsehbar.  

Hinweis: Das Abschliessen eines Arbeitsvertrags zwischen der Praxisorganisation und den Studierenden erfolgt unabhängig von der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW. Dieser ist rechtlich der Ausbildungsvereinbarung vorgelagert. Das heisst, dass bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags auch die Ausbildungsvereinbarung aufgelöst wird (siehe auch Reglement der Praxisausbildung). 

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