Rahmenbedingungen Praxisausbildung

Die Praxisausbildung kann in verschiedenen Formen absolviert werden. Ein Wechsel zwischen den Praxisausbildungs- und Studienformen ist möglich.

  • Die Regelstudienzeit im Vollzeitstudium beträgt sechs Semester. Die Praxismodule im Vollzeit-/Teilzeitmodus sind frühestens nach Absolvieren von zwei Theoriesemestern möglich: Ansonsten ist die individuelle Planung der zwei Praxismodule im Studienverlauf möglich.
  • Der Umfang eines Praxismoduls beträgt mindestens 750 Stunden während mindestens sechs Monaten, mindestens 50-Prozent-Anstellung, maximal 80-Prozent-Anstellung je Praxismodul.
  • In der Regel werden die Praxismodule im Vollzeit-/Teilzeit-Studium in zwei verschiedenen Praxisfeldern absolviert, können aber zeitlich direkt hintereinander stattfinden.
  • Sollen beide Praxismodule in der gleichen Organisation absolviert werden, müssen Studierende dies im Sinne einer Ausnahme bei der Modulleitung der Vollzeit-/Teilzeit-Praxisausbildung ersuchen. Das dazugehörige Formular finden Sie in der Dokumentenbox.
  • Anmeldefristen für die Praxisausbildungsmodule: Für das Herbstsemester 15. Juni/für das Frühlingssemester 15. Januar. Nachträgliche Anmeldungen verursachen uns erhebliche Mehrkosten und sind deshalb nur mit der ausdrücklichen Genehmigung durch die Modulleitung möglich. Gesuche mit Begründung an marc.goldoni@fhnw.ch.
  • Zeitraum Praxismodule: BA131 muss aufgrund der notwendigen zeitlichen Überlappung mit den Kasuistik-Modulen BA135 jeweils mindestens folgende Zeiträume abdecken, damit der Erfolg im Begleitmodul 135a nicht strukturell gefährdet ist: Frühlingssemester vom 1. März bis 31. Mai, Herbstsemester 1. Oktober bis 31. Dezember.
  • Praxismodule im Ausland sind möglich.

Hinweis zur Meldepflicht: Studierende sind verpflichtet, Besonderheiten in der Praxisausbildung (Bestätigung für einen Ausbildungsplatz für die Praxisausbildung in einer Organisation, Wechsel des Ausbildungsplatzes, Wechsel der/des Praxisausbildenden, Studienunterbruch, Änderungen der persönlichen Koordinaten usw.) aktiv an folgende Personenkreise zu kommunizieren: Modulleitungen der Praxisausbildung, Mentorinnen und Mentoren und die zuständige Ausbildungsadministration am Studienort.

  • Vier Jahre Praxisausbildung in Organisationen parallel zum Studium.
  • Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester, in den ersten beiden Studienjahren wird das erste Praxismodul (BA131) absolviert, in den beiden weiteren Studienjahren das zweite Praxismodul (BA132).
  • Zwei Tage wöchentlich Unterricht an der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW.
  • Parallel: Praxis in der Sozialen Arbeit zu mindestens 50 Prozent, empfohlen sind 60 Prozent.
  • Die Studientage in der studienbegleitenden Praxisausbildung sind:
    • in Olten vom 1. bis 4. Semester jeweils Montag/Dienstag, vom 4. bis 8. Semester jeweils Donnerstag/Freitag;
    • in Muttenz vom 1. bis 4. Semester jeweils Donnerstag/Freitag, vom 4. bis 8. Semester jeweils Montag/Dienstag.
  • Unter spezifischen Umständen kann die studienbegleitende Praxisausbildung auf Antrag nach sieben Semestern studienbegleitender Praxisausbildung statt acht Semestern abgeschlossen werden. Der Antrag ist vor Beginn des 7. Semesters studienbegleitender Praxisausbildung einzureichen.

Hinweis zur Meldepflicht: Studierende sind verpflichtet, Besonderheiten in der Praxisausbildung (Bestätigung für einen Ausbildungsplatz für die Praxisausbildung in einer Organisation, Wechsel des Ausbildungsplatzes, Wechsel der/des Praxisausbildenden, Studienunterbruch, Änderungen der persönlichen Koordinaten usw.) aktiv an folgende Personenkreise zu kommunizieren: Modulleitungen der Praxisausbildung, Mentorinnen und Mentoren und die zuständige Ausbildungsadministration am Studienort.

  • Die Praxisphase in der Freiform ist frühestens nach Absolvieren von zwei Theoriesemestern möglich: Ansonsten ist die individuelle Planung der Praxisphase im Studienverlauf möglich.
  • Der Umfang eines Praxismoduls beträgt mindestens 750 Stunden während mindestens sechs Monaten, mindestens 50-Prozent-Anstellung.
  • Die Praxisphase kann in regulärer oder erprobender Form absolviert werden.
  • Anmeldefristen für die Praxisausbildungsmodule: Für das Herbstsemester 15. Juni/für das Frühlingssemester 15. Januar. Nachträgliche Anmeldungen verursachen uns erhebliche Mehrkosten und sind deshalb nur mit der ausdrücklichen Genehmigung durch die Modulleitung möglich. Gesuche mit Begründung an claudia.morselli@fhnw.
  • Praxismodule im Ausland sind möglich.

Kontakt: Claudia Morselli

Als alternative Form der Praxisausbildung besteht die Möglichkeit, ein Praxismodul als Projektwerkstatt (PW) zu absolvieren. Diese bietet die Chance, komplex vernetzte Problemstellungen in der Praxis für die Praxis in angemessener Tiefe zu bearbeiten. Die PW als Lernfeld setzt sich zusammen aus diversen Angeboten der fachlichen Begleitung, strukturellen Vorgaben und Zeitplanung. Die PW wird als dritte Form der Praxisausbildung von der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW anerkannt.

Eine Projektwerkstatt BA133 dauert sechs bis acht Monate, sie ist im Studienverlauf zeitlich gelagert wie die Praxisausbildung in Organisationen. Die Projektwerkstatt wird jedes Semester alternierend an den Standorten Muttenz (Frühlingssemester) und Olten (Herbstsemester) angeboten. Sie beginnt in der Kalenderwoche 8 (Muttenz), bzw. Mitte August (Olten). Konkrete Angaben sind dem Veranstaltungsverzeichnis zu entnehmen. Der Arbeitsaufwand wird mit 80 Prozent Arbeitspensum gerechnet, es sind spezifische Teilzeitlösungen möglich.

Kontakt: Dominik Schenker

Studierende suchen selbstverantwortlich eine Ausbildungsstelle. Auf der Praxisplattform für Ausbildungsstellen finden Studierende aktuelle Informationen zu den von der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW anerkannten Praxisorganisationen, deren Ausbildungsstellen und dem Bewerbungsverfahren. Externe Studierende von anderen Hochschulen können auf Anfrage einen Gastzugang erhalten.

Die Studierenden werden gebeten, die Aktualisierung der Praxisplattform für Ausbildungsstellen durch eigene Rückmeldungen aktiv zu unterstützen. Folgende Rückmeldungen sind dabei hilfreich:

  • eigene Stellenzusagen/Stelle anderweitig besetzt
  • Änderungen in den Ausschreibungen
  • Fehler auf der Plattformen

Die Praxisplattform für Ausbildungsstellen finden Sie hier.

Kontakt: Noëmi Noth-Erzberger

Die Praxisausbildung kann ausschliesslich in von der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW anerkannten Praxisorganisationen durch gleichfalls anerkannte Praxisausbildende stattfinden. Die Hochschule für Soziale Arbeit FHNW erstellt mit der jeweiligen Praxisorganisation eine individuelle Ausbildungsvereinbarung für die individuellen Studierenden. Sie als Studierende werden ermutigt, diesen Umstand so früh als möglich mit der Praxisorganisation/den Praxisausbildenden abzuklären, damit gegebenenfalls ein Anerkennungsverfahren gestartet werden kann.

Das Abschliessen eines Arbeitsvertrags zwischen der Praxisorganisation und den Studierenden erfolgt unabhängig von der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW. Dieser ist rechtlich der Ausbildungsvereinbarung vorgelagert. Das heisst, bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags wird auch die Ausbildungsvereinbarung aufgelöst.

Damit Sie das Praxismodul auch formal belegen können, brauchen wir Folgendes:

  • Studierende im VZ-/TZ-Modus reichen das Formular Bestätigung Praxisausbildungsstelle ein.
  • Studierende STB reichen das Formular Zusicherung studienbegleitender Praxisausbildungsstelle ein.

Hinweis: Decken die Lernfelder in der Praxisorganisation nicht das gesamte Spektrum sozialarbeiterischer Tätigkeiten ab, besteht die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Praxisausbildung von einem Praxismodul. In diesen «spezialisierten» Praxisorganisationen kann in den unterschiedlichen Studienformen maximal eines der beiden zu absolvierenden Praxismodule absolviert werden. Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, sich vor Beginn des jeweiligen Praxismoduls über diese Besonderheit zu informieren. In der Ausbildungsvereinbarung wird diese Besonderheit festgehalten. Mindestens ein Praxismodul im Bachelor-Studium muss in einem «nicht spezialisierten» Feld der Sozialen Arbeit stattfinden.

In den genannten Studienformen gibt es jeweils spezifische Formen der Einführung.

Im VZ-/TZ-Modus sind folgende beiden unterschiedlichen Kursteile zu beachten:

  • Im Kursteil Kontext der Praxisausbildung ist zum einen die Vermittlung relevanter Informationen rund um die Praxisausbildung zentral. Zum anderen setzen sich die Studierenden mit ihrer eigenen Planung der Praxisausbildung auseinander. Der Kursteil besteht aus drei Schritten: einem Informationsanlass im ersten Studiensemester, dem Reflexionsauftrag als Einzelarbeit und einem Reflexionsworkshop in der Mentorats-Gruppe während des zweiten Semesters.
  • Den zweiten Kursteil Tageskurs: Einführung in die Kompetenzerwerbsplanung besuchen die Studierenden direkt vor oder zu Beginn des individuell terminierten ersten Praxismoduls. Sie machen also dann erst den Tageskurs, wenn feststeht, wann und vor allem in welcher konkreten Praxisorganisation sie die Praxisausbildung absolvieren werden. Damit können sie am Tageskurs ihre Kompetenzerwerbsplanung direkt beginnen. Praxisausbildende sind jeweils nachmittags herzlich eingeladen.

Im Studium mit studienbegleitender Praxisausbildung besteht dieser Kurs aus vier aufeinanderfolgenden Nachmittagsterminen im ersten Studiensemester. Es werden dabei zunächst die Schritte der Kompetenzerwerbsplanung und die jeweiligen Funktionen der Praxisausbildenden, Mentorinnen und Mentoren, Studierenden und der Modulleitung Praxisausbildung im Kompetenzerwerbsprozess erläutert.

Ein Praxismodul (BA131/BA132) kann im Verlauf des Bachelor-Studiums in einer Praxisorganisation im Ausland absolviert werden. Die Überprüfung der Anforderungen an die ausländische Praxisorganisation erfolgt aufgrund der vorliegenden Unterlagen durch das «International Office» der Hochschule.

Kontakt: io.sozialearbeit@fhnw.ch

Dokumente VZ/TZ-Spezifisch

Dokumente STB-Spezifisch

Dokumente Praxisphase Freiform

Aktuelles aus dem Blog

Allgemein, Mentorat, Praxisausbildende, Praxisorganisation, Studierende

Praxisforum 2023 in Olten: Save the date

Das nächste Praxisforum findet am 25.10.2023 in Olten statt. Das Thema wird noch bekannt gegeben.

Allgemein, Mentorat, Praxisausbildende, Praxisorganisation, Studierende

Anmeldung Praxismodule VZ / TZ

Bitte melden Sie Praxismodule im Herbstsemester bis zum 15. Juni an.Bitte melden Sie Praxismodule im Frühlingssemester bis zum 15. Januar an.Achtung:Nachträgliche Anmeldungen verursachen erheblichen Mehraufwand. Diese sind deshalb nur mit der ausdrücklichen Genehmigung durch die Modulleitung möglich. Gesuche mit Begründung an: Marc Goldoni…

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