Mentorinnen und Mentoren werden durch die Ausbildungsadministration über die geplante Praxisausbildung informiert. Mentoren und Mentorinnen nehmen Vereinbarungen betreffend Auslandsemestern und Begleitung Studierender, falls dies die Praxisausbildung betrifft (z.B. Rückmeldung zur Kompetenzerwerbsplanung oder Ähnliches) zur Kenntnis.
Studierende, welche die studienbegleitende Praxisausbildung absolvieren, sind auf den Mentoratslisten inklusive der Listen der Organisation und Praxisausbildenden notiert.
Fahrten zu den Praxisorganisationen werden gemäss Spesenreglement vergütet. Die ausgefüllte Spesenabrechnung wird laufend, spätestens im November eines jeden Jahres der unten angegebenen Modulleitung zum Visieren zugesandt.
Weitere Informationen:
Honoraraufträge für das Mentorat während der Vollzeit-/Teilzeitpraxisausbildung erfolgen für die Praxisausbildung je Semester. Die Begleitung von Vollzeit-/Teilzeitstudierenden wird nicht namentlich auf den Honorarverträgen ausgewiesen. Bitte mit den Praxislisten vergleichen und bei Abweichungen sich an die Modulleitung wenden.
Honorarverträge für das Mentorat in der studienbegleitenden Praxisausbildung erfolgen als «Planung für je zwei Semester» im Sommer (bzw. Herbst) eines jeden Jahres. Die definitive Auszahlung erfolgt im Juni/Juli des darauffolgenden Jahres (nachdem die reale Anzahl erfolgter Standortgespräche von der Modulleitung erfragt wurde).
Muriel Kraus als Absolventin des Fachkurses Praxisausbildende hat mit Stephan Kösel als Kursleitender am FHNW-Tag der Forschung am 27.09.2022 in Brugg-Windisch die BonoBox als didaktische Innovation zur Fallreflexion vorgestellt.Am FHNW-Tag der Forschung am Campus in Brugg-Windisch wurden von allen neun Hochschulen der FHNW in verschiedenen Formaten wie Science Slam, Kurzreferaten…