Die Praxisausbildung kann in verschiedenen Formen absolviert werden. Ein Wechsel zwischen den Praxisausbildungs- und Studienformen ist möglich.
Hinweis zur Meldepflicht: Studierende sind verpflichtet, Besonderheiten in der Praxisausbildung (Bestätigung für einen Ausbildungsplatz für die Praxisausbildung in einer Organisation, Wechsel des Ausbildungsplatzes, Wechsel der/des Praxisausbildenden, Studienunterbruch, Änderungen der persönlichen Koordinaten usw.) aktiv an folgende Personenkreise zu kommunizieren: Modulleitungen der Praxisausbildung, Mentorinnen und Mentoren und die zuständige Ausbildungsadministration am Studienort.
Hinweis zur Meldepflicht: Studierende sind verpflichtet, Besonderheiten in der Praxisausbildung (Bestätigung für einen Ausbildungsplatz für die Praxisausbildung in einer Organisation, Wechsel des Ausbildungsplatzes, Wechsel der/des Praxisausbildenden, Studienunterbruch, Änderungen der persönlichen Koordinaten usw.) aktiv an folgende Personenkreise zu kommunizieren: Modulleitungen der Praxisausbildung, Mentorinnen und Mentoren und die zuständige Ausbildungsadministration am Studienort.
Kontakt: Claudia Morselli
Als alternative Form der Praxisausbildung besteht die Möglichkeit, ein Praxismodul als Projektwerkstatt (PW) zu absolvieren. Diese bietet die Chance, komplex vernetzte Problemstellungen in der Praxis für die Praxis in angemessener Tiefe zu bearbeiten. Die PW als Lernfeld setzt sich zusammen aus diversen Angeboten der fachlichen Begleitung, strukturellen Vorgaben und Zeitplanung. Die PW wird als dritte Form der Praxisausbildung von der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW anerkannt.
Eine Projektwerkstatt BA133 dauert sechs bis acht Monate, sie ist im Studienverlauf zeitlich gelagert wie die Praxisausbildung in Organisationen. Die Projektwerkstatt wird jedes Semester alternierend an den Standorten Muttenz (Frühlingssemester) und Olten (Herbstsemester) angeboten. Sie beginnt in der Kalenderwoche 8 (Muttenz), bzw. Mitte August (Olten). Konkrete Angaben sind dem Veranstaltungsverzeichnis zu entnehmen. Der Arbeitsaufwand wird mit 80 Prozent Arbeitspensum gerechnet, es sind spezifische Teilzeitlösungen möglich.
Kontakt: Dominik Schenker
Studierende suchen selbstverantwortlich eine Ausbildungsstelle. Auf der Praxisplattform für Ausbildungsstellen finden Studierende aktuelle Informationen zu den von der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW anerkannten Praxisorganisationen, deren Ausbildungsstellen und dem Bewerbungsverfahren. Externe Studierende von anderen Hochschulen können auf Anfrage einen Gastzugang erhalten.
Die Studierenden werden gebeten, die Aktualisierung der Praxisplattform für Ausbildungsstellen durch eigene Rückmeldungen aktiv zu unterstützen. Folgende Rückmeldungen sind dabei hilfreich:
Die Praxisplattform für Ausbildungsstellen finden Sie hier.
Kontakt: Noëmi Noth-Erzberger
Die Praxisausbildung kann ausschliesslich in von der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW anerkannten Praxisorganisationen durch gleichfalls anerkannte Praxisausbildende stattfinden. Die Hochschule für Soziale Arbeit FHNW erstellt mit der jeweiligen Praxisorganisation eine individuelle Ausbildungsvereinbarung für die individuellen Studierenden. Sie als Studierende werden ermutigt, diesen Umstand so früh als möglich mit der Praxisorganisation/den Praxisausbildenden abzuklären, damit gegebenenfalls ein Anerkennungsverfahren gestartet werden kann.
Das Abschliessen eines Arbeitsvertrags zwischen der Praxisorganisation und den Studierenden erfolgt unabhängig von der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW. Dieser ist rechtlich der Ausbildungsvereinbarung vorgelagert. Das heisst, bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags wird auch die Ausbildungsvereinbarung aufgelöst.
Damit Sie das Praxismodul auch formal belegen können, brauchen wir Folgendes:
Hinweis: Decken die Lernfelder in der Praxisorganisation nicht das gesamte Spektrum sozialarbeiterischer Tätigkeiten ab, besteht die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Praxisausbildung von einem Praxismodul. In diesen «spezialisierten» Praxisorganisationen kann in den unterschiedlichen Studienformen maximal eines der beiden zu absolvierenden Praxismodule absolviert werden. Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, sich vor Beginn des jeweiligen Praxismoduls über diese Besonderheit zu informieren. In der Ausbildungsvereinbarung wird diese Besonderheit festgehalten. Mindestens ein Praxismodul im Bachelor-Studium muss in einem «nicht spezialisierten» Feld der Sozialen Arbeit stattfinden.
In den genannten Studienformen gibt es jeweils spezifische Formen der Einführung.
Im VZ-/TZ-Modus sind folgende beiden unterschiedlichen Kursteile zu beachten:
Im Studium mit studienbegleitender Praxisausbildung besteht dieser Kurs aus vier aufeinanderfolgenden Nachmittagsterminen im ersten Studiensemester. Es werden dabei zunächst die Schritte der Kompetenzerwerbsplanung und die jeweiligen Funktionen der Praxisausbildenden, Mentorinnen und Mentoren, Studierenden und der Modulleitung Praxisausbildung im Kompetenzerwerbsprozess erläutert.
Ein Praxismodul (BA131/BA132) kann im Verlauf des Bachelor-Studiums in einer Praxisorganisation im Ausland absolviert werden. Die Überprüfung der Anforderungen an die ausländische Praxisorganisation erfolgt aufgrund der vorliegenden Unterlagen durch das «International Office» der Hochschule.
Kontakt: io.sozialearbeit@fhnw.ch
Bitte melden Sie Praxismodule im Herbstsemester bis zum 15. Juni an.Bitte melden Sie Praxismodule im Frühlingssemester bis zum 15. Januar an.Achtung:Nachträgliche Anmeldungen verursachen erheblichen Mehraufwand. Diese sind deshalb nur mit der ausdrücklichen Genehmigung durch die Modulleitung möglich. Gesuche mit Begründung an: Marc Goldoni…