Organisationen, die Praxisausbildung anbieten, bedürfen der Anerkennung durch die Hochschule. Für die Anerkennung sind folgende Punkte zentral (siehe dazu auch das Reglement über die Praxisausbildung, § 4).
Die Praxisorganisationen:
Decken die Lernfelder in der Praxisorganisation nicht das gesamte Spektrum sozialarbeiterischer Tätigkeiten ab, besteht die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Praxisausbildung von einem Praxismodul. In diesen Praxisorganisationen kann maximal eines der beiden zu absolvierenden Praxismodule (Vollzeitstudium/Teilzeitstudium) oder zwei Jahre (Studium mit studienbegleitender Praxisausbildung) absolviert werden. Diese Einschränkung für die Studierenden wird im Rahmen des Anerkennungsverfahrens und im engen Austausch mit den Praxisorganisationen entschieden.
Bitte füllen Sie das «Formular Einleitung des Anerkennungsverfahrens als Praxisorganisation» (siehe Dokumentenbox ganz unten) aus und lassen uns dieses per E-Mail mit den verlangten Anhängen zukommen.
Haben Sie Fragen zur methodisch-didaktischen Zusatzqualifikation oder zu anderen Weiterbildungen in der Praxisausbildung? Dann finden Sie diese hier.
Haben Sie Fragen zum Ausbildungskonzept? Bitte konsultieren Sie den Leitfaden zum Ausbildungskonzept (siehe Dokumentenbox).
Die Praxisplattform für Ausbildungsstellen ermöglicht interessierten Praxisorganisationen, ihre Ausbildungsstellen zu publizieren. Informationen zur Praxisorganisation und dem Bewerbungsverfahren können den Studierenden direkt präsentiert werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, das Ausbildungskonzept in die Praxisplattform für Ausbildungsstellen einpflegen zu lassen. Die Aktualisierung der Stellenangebote erfolgt laufend. Im April und September werden die registrierten Praxisorganisationen per Rundschreiben angefragt, welche Plätze für das Frühlingssemester und Herbstsemester des Folgejahres angeboten werden können. Ein Gastzugang auf die Praxisplattform für Ausbildungsstellen ermöglicht jederzeit die Einsicht aller aktuell publizierten Stellenangebote. Mutationen können jedoch nicht selbst vorgenommen werden. Dies erfolgt über die Hochschule für Soziale Arbeit FHNW.
Kontakt: Noëmi Noth-Erzberger
Die Ausbildungsvereinbarung wird vor dem Beginn des Praxismoduls zwischen der Praxisorganisation, der praxisausbildenden Person, den Studierenden und der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW abgeschlossen. Die Ausstellung der Ausbildungsvereinbarung wird durch ein von den Studierenden ausgefülltes Formular ausgelöst (siehe Bereich Studierende).. In der Ausbildungsvereinbarung werden sowohl die relevanten Eckdaten (Dauer, definierte Praxisausbildende, Einsatzbereiche der Studierenden) als auch die unterschiedlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten aller Beteiligten aufgeführt.
Haben Sie Fragen zur Anerkennung in der Praxisausbildung?
Wir sind gerne für Sie da: paio-anerkennung.sozialearbeit@fhnw.ch
Wir haben die Praxis-Tagung in guter Erinnerung und hoffen, Ihnen geht es ebenso. Untenstehend finden Sie die Workshop-Unterlagen zu Ihrer weiteren Verwendung. Wir hoffen, dass wir Sie bald wieder sehen: Zum Beispiel an der nächsten Praxis-Tagung vom 22. Januar 2025.UNTERLAGEN IM PDF-FORMAT WS 01_Planung…