Mentorierende – Allgemein

Mentor:innen in der Praxisausbildung sind die Mentor:innen, die mit dem Modul BA 5000 Mentoring die Studierenden seit Start ihres Studiums begleiten. Die Mentor:innen sind sowohl Fachpersonen aus der Praxis der Sozialen Arbeit als auch Fachpersonen der FHNW HSA. Zusammen bilden sie ein Co-Mentorat und begleiten Studierende ab Studienstart über mindestens sechs Semester – auch in den Praxismodulen.

Hier finden Mentor:innen umfassende Informationen zur Mentoringfunktion im Rahmen der Praxisausbildung im Studium der Sozialen Arbeit. Erläutert werden die Zielsetzung, die Rahmenbedingungen sowie die Rolle von Mentor:innen bei der längerfristigen Begleitung und Unterstützung der professionellen Entwicklung von Studierenden. Dargestellt werden auch die konkreten Aufgaben im Mentoringprozess, die Zusammenarbeit mit Praxisausbildenden und Modulleitenden sowie die zeitliche Gestaltung des Engagements. Zusätzlich finden Sie hier Angaben zu Spesenregelungen und zur finanziellen Entschädigung für Mentor:innen.

Wenn Sie sich für die Übernahme eines Mentorats im Rahmen des Moduls BA 5000 Mentoring interessieren (siehe vorangehende Ausführungen), können Sie sich direkt über den bereitgestellten Bewerbungsbutton (ganz unten) bewerben.

Ziele und Rahmenbedingungen der Praxisausbildung

Rollen und Zusammenspiel in der Praxisausbildung

Das Gelingen der Praxisausbildung hängt vom Zusammenspiel einzelner Involvierten ab.  

Die Studierenden sind verantwortlich für ihr eigenes Lernen und den eigenen Bildungsprozess. Sie planen ihre Kompetenzentwicklung im Austausch mit den Praxisausbildenden und den Mentor:innen.

Die Praxisausbildenden übernehmen die Begleitung der Kompetenzentwicklung innerhalb der Praxismodule. Sie führen Studierende in die organisationalen Strukturen und das Tätigkeitsfeld ein und führen regelmässig Praxisausbildungsgespräche. Sie sind insbesondere für den Schritt der Rahmung der Lernsituationen und Definition der Aufgabenfelder der Studierenden in der Praxisorganisation zuständig. Praxisausbildende bewerten den Kompetenzentwicklungsprozess der Studierenden entlang definierter Indikatoren (siehe Kapitel 4 ff in der Wegleitung). Praxisausbildende erfüllen gemäss dem Reglement über die Praxisausbildung ausformulierte Voraussetzungen. Die Anerkennung als Praxiausbildner:in erfolgt durch die HSA.  

Die Hochschule bietet für Fachpersonen, die sich als Praxisausbildende:r qualifizieren möchten, den Fachkurs Praxisausbildung an. Bereits anerkannte Praxisausbildende können an halbjährlich stattfindenden Praxis-Tagungen mit der Hochschule und untereinander im Austausch bleiben.

Die Praxisorganisationen bieten zu ihren jeweils spezifischen Handlungsfeldern Zugang und gewährleisten, dass Praxisausbildende individuelle Reflexionsräume und Lernsituationen für Studierende gestalten können. Die Praxisorganisationen stellen dafür ausreichende Ressourcen zur Verfügung; empfohlen werden 10% des Beschäftigungsgrads der Praxisausbildenden. 

Praxisorganisationen als Kooperationspartner:innen der Hochschule sind eingeladen, den Austausch mit der Hochschule über verschiedene Kanäle zu etablieren und aufrechtzuerhalten. Führungspersonen der Praxisorganisation sind zu den jährlich stattfindenden Praxisforen eingeladen. 

Die Zusammenarbeit zwischen Praxisorganisationen, Studierenden und der HSA ist in Ausbildungsvereinbarungen festgehalten.  

Praxisorganisationen erfüllen gemäss dem Reglement über die Praxisausbildung ausformulierte Voraussetzungen. Die Anerkennung als Praxisorganisation erfolgt durch die HSA. 

Im Rahmen des Studiums übernehmen die Mentor:innen eine kontinuierlich begleitende Funktion. Sie unterstützen die Studierenden nicht nur in ihrer individuellen Entwicklung und Reflexion, sondern sind auch in zentrale Prozessschritte der Praxismodule eingebunden. Dazu gehört insbesondere die Teilnahme an den Start- und Bilanzierungsgesprächen (siehe Kapitel 4.3.1 in der Wegleitung). Ihre vertrauensvolle Begleitung über beide Praxismodule hinweg ermöglicht eine vertiefte Auseinandersetzung mit persönlichen Entwicklungsanliegen sowie mit professionsbezogenen Fragestellungen. 

Die Fachpersonen für die Projektwerkstatt an der Hochschule bringen eine spezifische Projektexpertise mit und begleiten Studierende in der Praxisausbildungsvariante Projektwerkstatt an der Hochschule. Dabei begleiten sie eine Projektgruppe, unterstützen die Auftragsklärung im Austausch zwischen Studierenden und Praxisorganisationen, setzen Indikatoren zur Kompetenzentwicklung der Gruppe, achten auf die Einhaltung fachlicher Standards in der Projektbearbeitung, begleiten die Gruppenprozesse in der Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, stehen den Studierenden bei Herausforderungen als Ansprechperson zur Seite und sind verantwortlich für den Entwicklungs- und Leistungsbericht. 

Die Ausbildungssupervisor:innen (anerkannte Supervisor:innen nach bso) ermöglichen im Rahmen der promotionsrelevanten Ausbildungssupervisionen die Auseinandersetzung mit der eigenen Person im Verhältnis zu beruflichen Rollen und der sich entwickelnden professionellen Identität.

Die Modulleitungen der Praxisausbildung gestalten und gewährleisten den Rahmen der Praxisausbildungsvarianten (siehe auch Reglement über die Praxisausbildung). Sie stellen entsprechende Werkzeuge, Instrumente und orientierende Dokumente zur Verfügung. Die Modulleitungen der Praxisausbildung delegieren anhand von Ausbildungsverträgen die konkrete Umsetzung der Kompetenzentwicklung an die verschiedenen involvierten Personen. 

Sie sind für alle involvierten Personen ansprechbare Partner:innen bei Krisen, formalen Unwägbarkeiten und konzeptionellen Fragen, die nicht mit der:dem Mentor:in oder der Praxisausbildner:in erstinstanzlich gelöst werden können.  

Die Hochschule für Soziale Arbeit FHNW trägt die Gesamtverantwortung für das Curriculum. Die Leitung des Bereichs Praxisausbildung delegiert die konkrete Ausgestaltung der Praxisausbildung an die Modulleitungen der Praxisausbildung. Die Leitung des Bereichs Praxisausbildung ist verantwortlich für die Prozesse der Anerkennung von Praxisausbildenden und Praxisorganisationen. Sie stellt weiter die Qualitätssicherung und Entwicklung der Praxisausbildung sicher (siehe auch Reglement über die Praxisausbildung).  

Die Leitung des Bereichs Praxisausbildung ist für alle involvierten Personen ansprechbare Partner:in bezüglich offener Fragen, die nicht erstinstanzlich mit der jeweiligen Modulleitung der Praxisausbildung gelöst werden können. 

Anerkennung von Praxisorganisationen und Praxisausbildenden

Organisationen und Praxisausbildende, welche Studierende der Sozialen Arbeit ausbilden, bedürfen der Anerkennung durch die Hochschule (Reglement über die Praxisausbildung, §4 und §5).   

Die Hochschule anerkennt Praxisorganisationen und Praxisausbildende aufgrund eines Überprüfungsverfahren.  

Über die An- und Aberkennung von Praxisorganisationen sowie der Praxisausbildenden entscheidet die Leitung Bereich Praxisausbildung unter Einbezug der Expertise der Modulleitungen der Praxisausbildungen.   

Die Anerkennung von Praxisorganisationen (POs) und Praxisausbildenden (PAS) wird ab dem Herbstsemester 2026 ebenfalls neu ausgestaltet und an die Weiterentwicklung der Praxisausbildung angepasst. 

Die Organisation hat nachzuweisen, dass:  

  • die Ausbildung in der Praxis grundsätzlich durch ausgebildete Fachpersonen der Sozialen Arbeit mit Abschluss auf Tertiärstufe mit einer funktionsspezifischen WeiterbiIdung erfolgt,  
  • geeignete infrastrukturelle Arbeitsbedingungen und ausreichende zeitliche Ressourcen für die Praxisausbildung zur Verfügung stehen,  
  • die Anstellung der studierenden Person als Praktikant:in bzw. Fachperson der Sozialen Arbeit in Ausbildung arbeitsrechtlich korrekt geregelt wird.  

Dazu muss ein Ausbildungskonzept sowie Grundlagenpapiere (wie beispielsweise Organigramm, Organisationskonzept) eingereicht werden.   

Wenn Voraussetzungen (noch) nicht erfüllt sind, kann eine provisorische Anerkennung für ein aktuelles Praxismodul ausgesprochen werden.  

Wenn eine Praxisorganisation nicht in ausreichendem Umfang die erforderlichen Lernfelder der Sozialen Arbeit anbieten kann, besteht die Möglichkeit einer eingeschränkten Anerkennung. In diesen Praxisorganisationen kann maximal eines der beiden zu absolvierenden Praxismodule absolviert werden.

Sofern Fachpersonen über einen Abschluss auf Tertiärstufe in Sozialer Arbeit, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nach Studienabschluss verfügen und zusätzlich über eine Weiterbildung für die Rolle als Praxisausbilder:in verfügen, werden als Praxisausbildende anerkannt.   

Die Weiterbildung wird in der Regel im Rahmen des Basiskurses Praxisausbildende in der Sozialen Arbeit erworben. Dieser wird Praxisausbildenden, die Studierende der FHNW ausbilden, unentgeltlich angeboten.  

Fachverwandte Grund- oder Zusatzqualifikationen können im Einzelfall anerkannt oder in einem Äquivalenzverfahren nachgewiesen werden.  

Wenn die funktionsspezifische Weiterbildung noch nicht in definitiver Form vorliegt, kann eine provisorische, zeitlich befristete Anerkennung ausgesprochen werden.  

Studienformwechsel

Ein Studienformwechsel ist im Dokument «Studien- und Modulinformationen» der FHNW HSA (gültig jeweils pro Studienjahr) erklärt. Ein Wechsel ist in jedem Fall mit der Praxisorganisation und der jeweiligen Leitung der Praxismodule/Praxisphase abzusprechen. 

Interesse an Mentoringfunktion und Bewerbung

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Mentor:innentätigkeit im Modul BA5000 Mentoring an der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW. 

Bevor Sie sich für die Rolle als Mentor:in bewerben, bitten wir Sie, sich mit den folgenden Unterlagen vertraut zu machen: 

Diese Dokumente und der Film bilden die konzeptionelle und didaktische Grundlage für Ihre Tätigkeit als Mentor:in. Sie geben Einblick in das Rollenverständnis, die Zielsetzungen sowie die Haltung, mit der wir Studierende begleiten. 

Zusätzlich wird ab Mitte August ein kurzes Online-Erklärvideo zur Verfügung gestellt, das die wichtigsten Informationen zur Rolle, zum Modulaufbau und zu den Abläufen kompakt zusammenfasst. Auch dieses Video muss vor der Bewerbung angeschaut werden. 

Hinweis: Diese Unterlagen sowie das Video dienen zugleich als Grundlage für das gemeinsame Findungsgespräch, in dem wir gemeinsam klären, ob die Übernahme eines Mentorats für beide Seiten passt. 

Das folgende Anforderungsprofil zeigt, welche Voraussetzungen in der Regel erfüllt sein sollten, um ein Mentorat aus Praxisperspektive im Modul BA005 Mentoring an der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW übernehmen zu können. 

Bewerbung: 
Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und sich für die Mentor:innentätigkeit bewerben möchten, können Sie Ihre Bewerbung über den untenstehenden Button einreichen. 

Der Bewerbungszeitraum ist vom 22. August bis zum 14. September geöffnet. 

Bei Fragen steht Ihnen Nejira Mehic gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. 

Spesen und Entschädigung

Fahrten zu den Praxisorganisationen werden gemäss Spesenreglement vergütet. Erfahrungen und / oder Schwierigkeiten mit dem neuen Spesenprozesse melden Sie bitte direkt an: fabienne.friedli@fhnw.ch 

Honoraraufträge für das Mentorat während der Vollzeit-/Teilzeitpraxisausbildung erfolgen für die Praxisausbildung je Semester. Die Begleitung von Vollzeit-/Teilzeitstudierenden wird nicht namentlich auf den Honorarverträgen ausgewiesen. Bitte mit den Praxislisten vergleichen und bei Abweichungen sich an die Modulleitung wenden. 

  • Mehraufwand wie zum Beispiel Krisengespräche, Sonder-Standortgespräche usw. werden nur nach Rücksprache mit der Modulleitung und separat vergütet. 
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