Hier finden Sie alle Informationen für den Start, das konkrete Umsetzen und den Abschluss eines Praxismoduls. Die folgenden Informationen folgen Schritt für Schritt dem Prozess der Kompetenzerwerbsplanung und der Umsetzung in unseren Praxismodulen. Unsere kurzen Videos sollen Ihnen dazu einen vertieften Einblick ermöglichen.
Rückmeldung zur Kompetenzerwerbsplanung
In der Vollzeitpraxisausbildung reichen Studierende die Kompetenzerwerbsplanung bis sechs Wochen nach Beginn der Praxisausbildung ein, in der Teilzeitpraxisausbildung ist es entsprechend später (vgl. Merkblatt Teilzeitpraxisausbildung). In der studienbegleitenden Praxisausbildung ist die Frist auf dem jeweiligen Zeitstrahl erfasst. Die Rückmeldung der Mentorinnen und Mentoren erfolgt schriftlich zu jeder Planung einzeln im Kommentarmodus von Word, spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Kompetenzerwerbsplanung. Die schriftliche Rückmeldung des Mentors/der Mentorin gegenüber den Studierenden und Praxisausbildenden zur Kompetenzerwerbsplanung erfolgt innert zwei Wochen zu folgenden Fragen:
Ist die in dem Praxismodul vorgesehene Kompetenz gewählt? Das gilt insbesondere für die Pflichtkompetenzen K1 und K6. (K6 bezieht sich ausschliesslich auf Ebene Kooperation mit Fachpersonen.)
Ist die Selbsteinschätzung verständlich, genügend umfangreich, prägnant und differenziert dargelegt und das Entwicklungspotenzial erkennbar? Wurde die persönliche Ausgangssituation in der jeweiligen PO nachvollziehbar in Bezug auf die entsprechende Kompetenz geschildert?
Ist die individuelle Schwerpunktsetzung in der Praxisorganisation genügend verständlich und entsprechend der vorherigen Schritte nachvollziehbar formuliert? Sind die PIG-Kriterien genügend beachtet worden?
Ist die Planung konkreter Schritte aufgrund der individuellen Schwerpunktsetzung sinnvoll operationalisiert? Sind die SMART-Kriterien erfüllt? Sind die Schritte verständlich?
Wird der Erwartungshorizont der Praxisausbildenden deutlich? Sind verständliche Indikatoren für die Bewertung formuliert? Ist der Rahmen gesetzt, in dem die Kompetenzen überprüft werden?
Folgende Punkte sind bei den Rückmeldungen durch die Mentorinnen und Mentoren zu beachten:
Videos zur Schwerpunktsetzung
Videos zur Operationalisierung und Bewertung
In der Regel erfolgt nur eine einmalige Rückmeldung mit Überarbeitungsauftrag. Eine zweite Rückmeldung mit Überarbeitungsauftrag wird nur gegeben, wenn sonst keine Arbeitsfähigkeit gegeben ist (z.B. Indikatoren fehlen oder sind widersprüchlich zu den einzelnen Schritten). Die zweite Rückmeldung erfolgt – wenn nötig – per Telefonat oder persönlichem Gespräch (mit Student/Studentin und/oder Praxisausbildender/Praxisausbildendem). Wenn während des Gesprächs/Telefonats keine Einigung erzielt werden kann, wird die Modulleitung hinzugezogen (z.B. Missverständnis zur Ebene der Kooperation in K6: Kooperation mit Fachkräften und nicht Kooperation mit Klientel).
Das Standortgespräch
Studierende, Praxisausbildende sowie die Mentorin/der Mentor nehmen an dem Standortgespräch in der Praxis teil. In der Vollzeit-/Teilzeitpraxisausbildung findet das Standortgespräch (in der Regel) in der Mitte des Praxismoduls statt, in der studienbegleitenden Praxisausbildung findet es gemäss Zeitstrahl statt. Das Standortgespräch dauert rund 1½ Stunden. Die Studierenden organisieren den Termin.
Vorbereiten: Die Studierenden und die Praxisausbildenden bereiten sich anhand des Gesprächsleitfadens auf das Standortgespräch vor. Die Studierenden haben ihre KEP vorliegen. Abschliessend erstellt jede/r ihre/seine Notizen zu dem Gespräch.
Durchführen: Mentoren/Mentorinnen leiten das Standortgespräch in der Praxis. Grundlage ist der Gesprächsleitfaden für das Standortgespräch. Die KEP dient als Gesprächsgrundlage. Der Erkenntnisgewinn und die Lernerfahrungen in der Kompetenzerwerbsplanung werden am Standortgespräch thematisiert.
Inhalte: Am Standortgespräch wird die Ausbildungssituation thematisiert und besondere Hinweise werden an die Modulleitung gemeldet. Am Standortgespräch wird der Ausblick auf weitere KEPs bzw. den Einstieg in die berufliche Praxis thematisiert.
Dokumentation: Mentoren/Mentorinnen machen sich schriftliche Notizen gemäss Leitfaden und bewahren diese bis zur Diplomierung auf. Mentoren und Mentorinnen müssen zu den Inhalten des Standortgesprächs gegenüber der Modulleitung Auskunft geben können. Bei Krisen/formalen Konsequenzen müssen Ergebnisse (Aktennotiz) schriftlich festgehalten werden und an alle Beteiligten sowie die Modulleitung mitgeteilt werden.
Krisen und ungenügende Leistungen: Bei Krisen können zusätzliche Standortgespräche vereinbart werden. Der Mehraufwand für Krisengespräche muss vorher mit der Modulleitung abgesprochen werden, damit der Informationsfluss und die entstehenden Zusatzkosten gesichert sind. Zeigt sich bereits im Verlauf des Praxismoduls, dass die Noten nicht genügend sein werden, nehmen Mentoren/Mentorinnen Kontakt zur Modulleitung auf.
Der Leistungsbericht
Die Beurteilung des Kompetenzerwerbs der Studierenden in der Praxisausbildung verantworten Praxisausbildende. Mentoren/Mentorinnen lesen den Leistungsbericht, der ihnen von den Praxisausbildenden zugestellt wird, und verdanken diesen evtl. mit kurzer Rückmeldung. Das Original wird im Dossier abgelegt, dafür verantwortlich ist die zuständige Modulleitung.
Prüfkriterien: Mentoren/Mentorinnen prüfen mit folgendem Fokus: Ist der Leistungsbericht vollständig? Ist die Bewertung nachvollziehbar? Zur Einschätzung dient die Frage: Sind die Aussagen im Leistungsbericht nachvollziehbar in Bezug auf die Kompetenzerwerbsplanung (insbesondere Indikatoren) und das Standortgespräch? Falls gravierende Auffälligkeiten sichtbar werden, nehmen Mentoren/Mentorinnen Kontakt zur Modulleitung auf oder kontaktieren (mit Cc an die Modulleitung) direkt die Praxisausbildenden.
Fristen: Mentoren und Mentorinnen können bei Bedarfsmeldung der Praxisausbildenden über einen geringen Zeitrahmen (etwa ein bis zwei Wochen) für die Abgabe des Leistungsberichts Aufschub gewähren (Cc an Ausbildungsadministration). Weitere Fristverlängerungen sind mit der Modulleitung abzusprechen. Achtung: Bei anstehender Diplomierung sind keine Fristverlängerungen möglich. Mentoren und Mentorinnen beziehen Anregungen aus dem Leistungsbericht in ihre Begleitung der Studierenden bei der weiteren Praxisausbildung ein.
Für die Mentorinnen und Mentoren ergeben sich in dem Semester, in dem die Studierenden als Praxisausbildung die Projektwerkstatt oder das Praxismodul im Ausland besuchen, keine Aufgaben. Die Kompetenzerwerbsplanung in der Projektwerkstatt wird von der Modulleitung, beim Praxismodul im Ausland von einer dafür zuständigen Person individuell begleitet. Die Studierenden sind angehalten, die Mentorinnen und Mentoren über die Planung ihrer KEP zu informieren.
Weitere Hinweise zur Begleitung während der Praxisausbildung sind den Leitlinien Mentorat in der Praxisausbildung zu entnehmen. Ebenfalls sind dort Angaben zu Spesenabrechnungen zu finden.
Muriel Kraus als Absolventin des Fachkurses Praxisausbildende hat mit Stephan Kösel als Kursleitender am FHNW-Tag der Forschung am 27.09.2022 in Brugg-Windisch die BonoBox als didaktische Innovation zur Fallreflexion vorgestellt.Am FHNW-Tag der Forschung am Campus in Brugg-Windisch wurden von allen neun Hochschulen der FHNW in verschiedenen Formaten wie Science Slam, Kurzreferaten…